8. Projektaufruf der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald
Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER möchte die LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald gemeinsam mit den Bürgern und den lokalen Akteuren den Nordschwarzwald aktiv weiter entwickeln und wirtschaftlich stärken. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, welches die Grundlage für die Projektförderung bildet.
Projektanträge können jederzeit bei der Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald eingereicht werden. In eine Auswahlsitzung kann ein Antrag aber nur eingebracht werden, wenn er im Zuge des Projektaufrufs, der acht Wochen vor jeder Sitzung stattfindet, eingereicht wird und beschlussreif ist. D.h. der Antrag muss mit der Geschäftsstelle abgestimmt und durch diese positiv vorgeprüft sein.
Ob ein Antrag gefördert wird, hängt dann von der Bewertung des Projekts durch die Aktionsgruppe und den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ab.
Für die nächste Aktionsgruppensitzung, die für den 20.02.2018 geplant ist, wird folgender Projektaufruf gestartet:
Datum des Projektaufrufs: 22. Dezember 2017
Stichtag für die Einreichung der Projektanträge: 23. Januar 2018
Voraussichtlicher Auswahltermin: 20. Februar 2018
Handlungsfelder: Bei diesem Projektaufruf können ausschließlich Anträge für folgende Handlungsfelder berücksichtigt werden:
HF 2: Landschaft und Natur - Erhalten und Gestalten
HF 4: Lebensqualität für Jung und Alt
Zusätzlich werden Handlungsfeld übergreifend (HF 1-5) gebietsübergreifende Kooperationsprojekte aufgerufen.
Budget: Für die Auswahlentscheidung werden Fördermittel in Höhe von 264.000 Euro aufgerufen. Davon sind 158.000 Euro EU-Mittel (113.000 Euro zzgl. möglicher Rückflussmittel in Höhe von max. 45.000 Euro). Hinzu kommen, je nach Fördermodul, nationale Fördermittel in entsprechendem Förderverhältnis. Diese betragen insgesamt 166.000 Euro.
Der Doppelhaushalt 2018/2019 des Landes wird voraussichtlich am 20. Dezember 2017 vom Landtag beschlossen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die im Projektaufruf genannten Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtages stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob die Fördermittel für Projekte im Handlungsfeld 2 bereitstehen.
Auswahlkriterien: Die Auswahlkriterien können dem Projektbewertungsbogen entnommen werden.
Anträge: Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich elektronisch ein:
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Braum unter Tel.: 07051/160-468 zur Verfügung.