Wann unterstützen wir Ihr Kleinprojekt?



Fördervoraussetzungen

  • Die Umsetzung erfolgt in der LEADER-Region Nordschwarzwald (Kulissenprinzip).
  • Das Projekt entspricht mindestens einem der Handlungsfelder der LEADER-Aktionsgruppe.
  • Das Projekt dient mindestens einem der sechs Maßnahmenbereiche des GAK-Rahmenplans.
  • Die Gesamtkosten liegen zwischen 2.000 Euro und 20.000 Euro netto.
  • Alle Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet werden (Jährlichkeitsprinzip).
  • Das Projekt wird von der Aktionsgruppe befürwortet und zur Förderung ausgewählt.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Das Regionalbudget steht jedem offen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, Vereine, Verbände, Landwirte als auch Gebietkörperschaften des öffentlichen Rechts sowie Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro).
Ausnahmen hiervon sind nur bei gemeinwohlorientierten Projekten möglich.

Gefördert mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.