Zuschüsse aus dem LEADER-Programm
Förderrahmen
Die Umsetzung der Entwicklungsziele, so wie sie im Regionalen Entwicklungskonzept der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald formuliert wurden, erfolgt durch die Förderung von Einzelvorhaben. Projekte können in kommunaler als auch in privater Trägerschaft durchgeführt werden. Die Förderung von LEADER-Projekten erfolgt als einmaliger Zuschuss. Die Mittel werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) und vom Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Private Projekte werden dabei auf Grundlage der Richtlinie „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) abgewickelt, Maßnahmen im Bereich Landschaftspflege auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation von Frauen auf Grundlage der Richtlinie "Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum" (IMF). Zusätzlich stellt das Land Mittel für Kunst- und Kulturprojekte bereit.
Projekte, die ab 2023 beantragt werden, müssen im Wesentlichen die unter der Rubrik "Fördervoraussetzungen" genannten Punkte erfüllen.