Wann unterstützen wir Ihr Projekt?



Fördervoraussetzungen

Ein Projekt kann dann unterstützt werden, wenn folgende Fördervoraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Maßnahme liegt innerhalb der LEADER-Gebietskulisse Nordschwarzwald.
  • Das Projekt entspricht den Entwicklungszielen der LEADER-Aktionsgruppe. D.h. es lässt sich einem oder mehreren Handlungsfeldern zuordnen und trägt zur Umsetzung der dort genannten Ziele bei.
  • Das Projekt wird von der Aktionsgruppe positiv bewertet und als förderwürdig eingestuft.
  • Die Maßnahme entspricht den Fördervorgaben der EU- und des Landes Baden-Württemberg.
  • Eine EU-Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Die Förderung verstößt nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht.
  • Das Projekt muss bis spätestens 2027 bewilligt und bis spätestens 2029 ausgeführt und abgerechnet sein.

Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung, zum Ausbau der touristischen Infrastruktur wie z.B. naturverträgliche Sport-, Naturerlebnis- und Gesundheits-angebote, Themen- und Erlebniswanderwege, Studien und Entwicklungskonzeptionen, Landschaftspflegemaßnahmen, Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten sowie Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur.

Gefördert mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.