23.04.2021

Projektaufruf der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald

Projektanträge können jetzt bei der Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald eingereicht werden

Projektaufruf der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald im Förderzeitraum 2021-2022

Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER möchte die LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den anderen lokalen Akteuren den Nordschwarzwald aktiv weiter entwickeln und wirtschaftlich stärken. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, welches die Grundlage für die Projektförderung bildet.

Projektanträge nimmt die Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald jederzeit entgegen. In eine Auswahlsitzung kann ein Antrag aber nur eingebracht werden, wenn er im Zuge des Projektaufrufs, der acht Wochen vor jeder Sitzung stattfindet, offiziell eingereicht wird und beschlussreif ist. D.h. der Antrag muss mit der Geschäftsstelle abgestimmt und durch diese positiv vorgeprüft sein.

Ob ein Antrag gefördert wird, hängt dann von der Bewertung des Projekts durch die Aktionsgruppe und den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ab.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die Aktionsgruppe eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der u.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

Für die nächste Aktionsgruppensitzung, die für den 18. Juni 2021 geplant ist, wird unter diesen Voraussetzungen folgender Projektaufruf gestartet:

Datum des Projektaufrufs: 23. April 2021

Stichtag für die Einreichung der Projektanträge: 21. Mai 2021

Voraussichtlicher Auswahltermin: 18. Juni 2021

Handlungsfelder: Bei diesem Projektaufruf können Anträge für alle Handlungsfelder und alle Fördermodule (Module 1-6) des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald berücksichtigt werden.

HF 1: Naturerlebnis und Gesundheitsförderung im Tourismus

HF 2: Landschaft und Natur – Erhalten und Gestalten

HF 3: Bauen mit heimischem Holz

HF 4: Lebensqualität für Jung und Alt

HF 5: Junge Menschen auf neuen Wegen

Es werden sowohl private als auch kommunale Anträge zugelassen.

Budget: Für die Auswahlentscheidung werden 300.000 Euro EU-Mittel und die entsprechenden Landesmittel im Verhältnis 60 zu 40 aufgerufen.

Auswahlkriterien: Die Auswahlkriterien können dem Projektbewertungsbogen entnommen werden.

Anträge: Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl elektronisch als auch postalisch ein:

Dajana.Greger@kreis-calw.de

LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald
Geschäftsführerin Dajana Greger
c/o Landratsamt Calw
Vogteistr. 42-46
75365 Calw

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Greger unter Tel.: 07051/160-203 zur Verfügung.

Gefördert mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.