02.03.2023

Neues Geld zu alten Konditionen

Jetzt Projektanträge für Rückflussmittel aus der alten Förderperiode stellen

Nach den jüngsten Informationen des MLR werden die formalen und gesetzlichen Grundlagen für die Mittelzuweisungen aus der neuen Förderperiode noch etwas Zeit in Anspruch nehmen und frühestens Mitte des Jahres vorliegen.

Umso erfreulicher ist es, dass für die LEADER-Regionen der alten Förderperiode jetzt noch Rückflussmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Für diese Mittel können ab sofort LEADER-Projekte nachgemeldet werden. Grundlage sind die Fördervoraussetzungen der alten Förderperiode 2015-2022.

Entscheidend ist zudem, dass es sich um umsetzungsreife Projekte handelt, die den Fördermodulen 1 (kommunal) und 2 (privat-gewerblich und privat-nicht gewerblich) entsprechen (s. Fördersatztabelle).

Damit diese Projekte dem MLR fristgerecht gemeldet werden können, müssen sie bis spätestens 28. April 2023 mit der Geschäftsstelle abgestimmt und durch diese vorgeprüft sein. Wenn Sie also umsetzungsreife LEADER-Projekte haben, setzen Sie sich bitte zeitnah mit Frau Baier (Tel. 07051/160-197, E-Mail: Stefanie.Baier@kreis-calw.de) in Verbindung.

Gefördert mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.