27.03.2023

Projektaufruf für Restmittel aus der Förderperiode 2014-2022

Projektanträge für die Restmittel der alten Förderperiode können ab sofort bei der Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald eingereicht werden

Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER möchte die LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den anderen lokalen Akteuren den Nordschwarzwald aktiv weiterentwickeln und wirtschaftlich stärken. Grundlage für die Projektförderung und diesen Projektaufruf ist das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für den Förderzeitraum 2014-2022. Für den Projektaufruf stehen landesweit Restmittel aus der alten Förderperiode in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Projektanträge für diesen Projektaufruf nimmt die Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald ab sofort entgegen. In eine Auswahlsitzung kann ein Antrag aber nur eingebracht werden, wenn er im Zuge des Projektaufrufs, offiziell eingereicht wird und beschlussreif ist. D.h. der Antrag muss mit der Geschäftsstelle abgestimmt und durch diese positiv vorgeprüft sein.

Ob ein Antrag gefördert wird, hängt dann von der Bewertung des Projekts durch die Aktionsgruppe und den folgenden Fördervoraussetzungen ab.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2014 bis 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die Aktionsgruppe eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen zudem darauf hin, dass die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der u.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Unter diesen Voraussetzungen wird folgender Projektaufruf gestartet:

Datum des Projektaufrufs: 27. März 2023

Stichtag für die Einreichung der Projektanträge: 05. Mai 2023

Voraussichtlicher Auswahltermin: 30. Mai 2023

Handlungsfelder: Bei diesem Projektaufruf können Anträge für alle Handlungsfelder und alle Fördermodule (Module 1-6) des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald für den Förderzeitraum 2014-2022 berücksichtigt werden.

HF 1: Naturerlebnis und Gesundheitsförderung im Tourismus 
HF 2: Landschaft und Natur – Erhalten und Gestalten
HF 3: Bauen mit heimischem Holz
HF 4: Lebensqualität für Jung und Alt
HF 5: Junge Menschen auf neuen Wegen Es werden sowohl private als auch kommunale Anträge zugelassen.

Budget: Für die Auswahlentscheidung steht landesweit ein Mittelvolumen von bis zu 2,5 Mio. € EU-Mittel zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus der Förderperiode 2014-2022.

Auswahlkriterien: Die Auswahlkriterien können dem Projektbewertungsbogen entnommen werden.

Anträge: Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl elektronisch als auch postalisch ein:

Stefanie.Baier@kreis-calw.de

LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald
Stefanie Baier
c/o Landratsamt Calw
Vogteistr. 42-46
75365 Calw

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Baier unter Tel.: 07051/160-197 zur Verfügung.

Gefördert mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.