Wie sieht das Verfahren vom Antrag bis zur Abrechnung aus?



Antragsverfahren

1. Projektidee
Am Anfang steht Ihre Projektidee und die Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit uns auf.

2. Antrag auf Förderung
Anträge können in Absprache mit der Geschäftsstelle ab September eines Jahres aufbereitet werden. In eine Auswahlsitzung kann ein Projekt nur aufgenommen werden, wenn es von der Geschäftsstelle zuvor positiv vorgeprüft und im Zuge des Projektaufrufs, der vor einer Sitzung stattfindet, offiziell eingereicht wurde.

3. Auswahlsitzung
Die Auswahlsitzungen finden in der Regel im März eines jeden Jahres statt. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand einer Projektbewertung durch die LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald.

4. Antrag auf Bewilligung
Innerhalb von vier Wochen nach Beschluss durch die Aktionsgruppe.

5. Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages
Dieser Vertrag zwischen Projektträger und LEADER-Aktionsgruppe gilt als Projektbewilligung.

6. Projektbeginn 
Erst nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrags darf mit dem Projekt begonnen werden.

7. Antrag auf Auszahlung
Sobald das Projekt abgeschlossen ist, kann die Auszahlung des Zuschusses beantragt werden.

8. Vor-Ort-Kontrolle
Bevor der Zuschuss ausbezahlt wird, erfolgt eine Inaugenscheinnahme des Projekts durch die Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald.

9. Auszahlung
Wenn das Projekt, wie beantragt, umgesetzt wurde, wird der Förderbetrag spätestens bis zum Jahresende von der LEADER-Aktionsgruppe ausbezahlt.

Die Gewährung des Regionalbudgets steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Mittel durch das Land Baden-Württemberg.

Gefördert mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.