Was kann gefördert werden?



Projektbeispiele

Kleinprojekte müssen u.a. einem der folgenden sechs Maßnahmenbereiche des GAK-Rahmenplans dienen:

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - z.B. Leerstandskataster, Studien oder Konzeptionen
  • Regionalmanagement – z.B.  Umsetzung von Entwicklungskonzepten, Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung
  • Dorfentwicklung – z.B. Dorftreffpunkte, insektenfreundliche Grünanlagen, Spiel- und Freizeitplätze, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Dorfapps, Mitfahrapps, Museums- und Ausstellungseinrichtung, Umnutzung innerörtlicher Leerstände (ggf. Abriss), Geräte für die Landschaftspflege
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen - z.B. Mitfahrbänke, Elektro-Ladestationen, Schutzhütten, umweltbildungs- und naturpädagogische Angebote, Themenpfade, Infrastrukturen zur Sicherung der Grundversorgung, Stellplätze für Wohnmobile
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung – z.B. Verkaufsautomaten für regionale Produkte, mobile Saftpressen, Investitionen für Handwerker oder Einzelhändler (z.B. Bäckerwagen)
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – z.B. Einrichtung oder Umbau von Dorf-, Nachbarschafts-, oder Tafelläden bis max. 400 m², Sozialstation, betreutes Wohnen.

Die Kleinprojekte, die in der LEADER-Region Nordschwarzwald gefördert wurden, finden Sie in den jeweiligen » Umsetzungsberichten.

Wie lange ist die Zweckbindungsfrist?

Für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre, für Maschinen und Geräte 5 Jahre.

Was wird nicht gefördert?

Gesetzliche Pflichtaufgaben, Personalkosten, Betriebskosten, Umsatzsteuer, Leistung der öffentlichen Verwaltung, Ersatzbeschaffungen und Reparaturen, Mietkosten und Leasinggebühren, Erschließungskosten, Skonti und Rabatte

Diese Aufzählung ist nicht abschließend

Gefördert mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.