Was kann gefördert werden?
Projektbeispiele
Kleinprojekte müssen u.a. einem der folgenden sechs Maßnahmenbereiche des GAK-Rahmenplans dienen:
- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - z.B. Leerstandskataster, Studien oder Konzeptionen
- Regionalmanagement – z.B. Umsetzung von Entwicklungskonzepten, Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung
- Dorfentwicklung – z.B. Dorftreffpunkte, insektenfreundliche Grünanlagen, Spiel- und Freizeitplätze, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Dorfapps, Mitfahrapps, Museums- und Ausstellungseinrichtung, Umnutzung innerörtlicher Leerstände (ggf. Abriss), Geräte für die Landschaftspflege
- Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen - z.B. Mitfahrbänke, Elektro-Ladestationen, Schutzhütten, umweltbildungs- und naturpädagogische Angebote, Themenpfade, Infrastrukturen zur Sicherung der Grundversorgung, Stellplätze für Wohnmobile
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung – z.B. Verkaufsautomaten für regionale Produkte, mobile Saftpressen, Investitionen für Handwerker oder Einzelhändler (z.B. Bäckerwagen)
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – z.B. Einrichtung oder Umbau von Dorf-, Nachbarschafts-, oder Tafelläden bis max. 400 m², Sozialstation, betreutes Wohnen.
Die Kleinprojekte, die in der LEADER-Region Nordschwarzwald gefördert wurden, finden Sie in den jeweiligen » Umsetzungsberichten.
Wie lange ist die Zweckbindungsfrist?
Für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre, für Maschinen und Geräte 5 Jahre.
Was wird nicht gefördert?
Gesetzliche Pflichtaufgaben, Personalkosten, Betriebskosten, Umsatzsteuer, Leistung der öffentlichen Verwaltung, Ersatzbeschaffungen und Reparaturen, Mietkosten und Leasinggebühren, Erschließungskosten, Skonti und Rabatte
Diese Aufzählung ist nicht abschließend